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SHScharans-Kinder im Heimzimmer
Informationen & Aufnahme

Aufnahme und Eintritt werden von der Heimleitung mit den Fachpersonen aus Schule und Internat zusammen mit den zuständigen Stellen und Eltern vorbereitet und durchgeführt. Vor einem möglichen Eintritt finden eine Heimbesichtigung, ein Abklärungsgespräch und wenn möglich einige Schnuppertage statt.


Das Aufnahmealter bewegt sich zwischen 8 und 15 Jahren. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt in der Regel 2 Jahre. Die Aufnahmebestimmungen werden in einem Vertrag geregelt.

Die Institution wird hauptsächlich über die Beiträge der Kantone und über die Gemeindebeiträge der Schüler:innen finanziert. Die Eltern bezahlen pro Tag und Kind einen kleinen, vereinbarten Beitrag.

Folgende Instrumente dienen der internen Qualitätssicherung:

  • Grundlagenpapiere der Pädagogischen Angebote der Stiftung Gott hilft
  • Strukturierte Informations- und Austauschgefässe für Mitarbeitende
  • Erziehungsplanung, Erziehungscoaching
  • Stiftungsinterne Aufsicht und Begleitung
  • Vernetzung in Verbänden
  • Qualitätsentwicklung

Um die Finanzierung eines Institutionsplatzes sicherzustellen, muss die Platzierung vom zuständigen Schulpsychologischen Dienst unterstützt und bewilligt werde. Gerne geben wir Ihnen Auskunft und beraten Sie. Standardmässig verläuft das Aufnahmeverfahren nach folgende Punkten:

  • Telefonische Anfrage
  • Institutionsbesichtigung
  • Mündliche Anmeldung
  • Schnupperbesuch
  • Aufenthaltsvertrag
  • Schriftliche Anmeldung
  • Aufnahmeentscheid

Das Schulheim Scharans ist ein vom Kanton Graubünden und der IVSE anerkanntes Sonderschulheim und erfüllt deren Richtlinien.

Die Heimaufsicht wird durch das Erziehungsdepartement GR (Amt für Volksschule und Sport) sichergestellt. Das AVS erteilt auch die Betriebsbewilligung.

Unsere Arbeit basiert auf den pädagogischen Leitlinien der Stiftung Gott hilft.

Wir handeln nach den Lösungsansätzen des Bündner Standards.