Schule und Wohnen für Kinder und Jugendliche

Aufnahmekriterien

Aufnahme und Eintritt werden von der Heimleitung mit den Fachpersonen aus Schule und Internat zusammen mit den zuständigen Stellen und Eltern vorbereitet und durchgeführt. Vor einem möglichen Eintritt finden eine Heimbesichtigung, ein Abklärungsgespräch und wenn möglich einige Schnuppertage statt.
Das Aufnahmealter bewegt sich zwischen 8 und 15 Jahren. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt in der Regel 2 Jahre. Die Aufnahmebestimmungen werden in einem Vertrag geregelt.

Kosten

Die Institution wird hauptsächlich über die Beiträge der Kantone und über die Gemeindebeiträge der Schüler, Schülerinnen finanziert. Die Eltern bezahlen pro Tag und Kind einen kleinen, vereinbarten Beitrag.

Heiminterne Qualität

Folgende Instrumente dienen der internen Qualitätssicherung:

  • Grundlagenpapiere der Pädagogischen Angebote der Stiftung Gott hilft
  • Strukturierte Informations- und Austauschgefässe für Mitarbeitende
  • Erziehungsplanung, Erziehungscoaching
  • Stiftungsinterne Aufsicht und Begleitung
  • Vernetzung in Verbänden
  • Qualitätsentwicklung

Aufnahmeverfahren

Um die Finanzierung eines Institutionsplatzes sicherzustellen, muss die Platzierung vom zuständigen Schulpsychologischen Dienst unterstützt und bewilligt werde. Gerne geben wir Ihnen Auskunft und beraten Sie.

  • Telefonische Anfrage
  • Institutionsbesichtigung
  • Mündliche Anmeldung
  • Schnupperbesuch
  • Aufenthaltsvertrag
  • Schriftliche Anmeldung
  • Aufnahmeentscheid

Aufsicht

Das Schulheim Scharans ist ein vom Kanton Graubünden und der IVSE anerkanntes Sonderschulheim und erfüllt deren Richtlinien.

Die Heimaufsicht wird durch das Erziehungsdepartement (Amt für Volksschule und Sport) GR sichergestellt. Das AVS erteilt auch die Betriebsbewilligung.